Wir versprechen Ihnen transparente Information, einen umfassenden Service und
jederzeit verantwortungsbewusstes Handeln.
Mit 20 Jahren erfolgreicher Marktpräsenz sind wir auch in komplexen oder schwierigen Konstellationen in der Lage, Sie sachkundig zu beraten. Der Erwerb einer Immobilie ist in jedem einzelnen Fall eine nachhaltige Entscheidung. Wir wollen Sie in die Lage versetzen, hierbei sicher und überzeugt zu handeln, beim klassischen Kaufvertrag oder beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Wir setzen uns engagiert für Sie ein!
Beurkunden oder Bieten; Kaufen oder Ersteigern? Wir offerieren Ihnen Immobilien zu beiden Erwerbsformen und begleiten Sie durch das jeweilige Verfahren - sachkundig und verantwortungsvoll.
Sie werden überrascht sein: Der übliche notarielle Kaufvertrag unterscheidet sich kaum von der Erwerbsform "Zwangsversteigerung". Die Kernpunkte bei beiden Erwerbswegen sind die gleichen, nämlich Information, Meinungsbildung und Kaufentscheidung, Abwicklung des Kaufes. Die Unterschiede liegen lediglich in den Orten (Gericht statt Notarbüro), den handelnden Personen (Rechtspfleger/in statt Eigentümer und Notar) und den Kaufbedingungen (gesetzliche Regelung und Gebotsabgabe statt Verhandlungen mit dem Verkäufer).
Unsere Erfahrung aus mehreren tausend Transaktionen in beiden Erwerbsformen zeigt eindeutig: Das Wichtigste ist die Kenntnis und das Wissen über die ausgewählte Immobilie - vor dem Erwerb. Erst dann können Sie einschätzen, ob das Objekt grundsätzlich das richtige für Sie ist und ob der aufgerufene Preis in einem für Sie vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht.
Hierin sehen wir unsere Hauptaufgabe: Klarheit schaffen, um wohlbedachte Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Vermutung liegt nahe, dass ein "normaler" freihändiger Verkauf "sicherer" ist, weil in der Regel der Verkäufer persönlich befragt werden kann. Dagegen haben Sie in der Zwangsversteigerung immer ein Verkehrswertgutachten zur Verfügung, das Ihnen aus Sicht des Sachverständigen den Zustand und den mutmaßlichen Wert der Immobilie nachhaltig belegt und eine klare Orientierung ermöglicht. Doch trotz Zwangsversteigerung unterhalten wir oftmals gute Kontakte zu den Eigentümern, sodass auch hier Auskünfte zum Objekt erhältlich sind.
Besichtigungen sind bei freihändigen Verkäufen immer möglich - bei Zwangsversteigerungen nur im Einzelfall, sodass periphere Informationen besonders wichtig sind. Allerdings sind wir bemüht, in jedem einzelnen Fall den Kontakt zum Nutzer der Liegenschaft herzustellen, um Ihnen auch hier Besichtigungen zu ermöglichen.
In Bezug auf Kosten und Abwicklungsdauer des üblichen Kaufvertrags ist die Zwangsversteigerung klar im Vorteil. Zwar sind Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren beider Erwerbsformen identisch, die Kosten eines notariellen Kaufvertrags sind allerdings deutlich höher als die Zuschlagsgebühren im Zwangsversteigerungsverfahren. Zudem fallen bei der Vermittlung des Kaufvertrags unter Umständen Maklerprovisionen an.
Die Abwicklung eines Kaufvertrags dauert in aller Regel einige Wochen oder Monate, während Sie mit Erteilung des Zuschlags sofort (!) Eigentümer der Liegenschaft geworden sind, noch am gleichen Tag der Versteigerung!
Den Termin der Zwangsversteigerung legt das Versteigerungsgericht fest, während der Beurkundungstermin eines Kaufvertrags lediglich zwischen Ihnen, dem Verkäufer und dem Notar abgestimmt werden muss. Trotzdem dauert der Vollzug des Eigentumsübergangs ungleich länger, als bei der Zuschlagserteilung im Versteigerungstermin.
Bei allen Gemeinsamkeiten und Unterschieden: Wir sind bemüht, Ihnen den Mittelweg zu eröffnen, d.h., beste Informationen für klare Entscheidungsgrundlagen und, wenn möglich, auch den notariellen Verkauf im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren. Wir ermöglichen Ihnen alle im jeweiligen Verfahren realisierbaren Erwerbsmodi und stehen Ihnen auch nach dem Erwerb beratend zur Seite.
Hier finden Sie Informationen zu den Themen:
Unsere qualifizierten Dienstleistungen führen
immer wieder zu Anfragen von Journalisten, wenn das Thema Zwangsversteigerungen in der Presse
behandelt wird. Hier finden Sie ausgewählte Veröffentlichungen:
Berliner Zeitung, 25.09.2010
"Schnäppchenjagd vor Gericht, Bei Zwangsversteigerungen können Käufer um den Preis ihrer
Traumimmobilie pokern - wenn sie wissen wie" ...mehr
Focus, 44/2009 (PDF)
"Günstig zum Traumhaus, Die Wirtschaftskrise erreicht die Amtsgerichte" ...mehr
(Fach-)Anwälte und
Notare, Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter, Schuldnerberater und Rechtsbeistände:
Finden Sie hier den richtigen Anwalt für Ihren Fragen zur Zwangsversteigerung und zu
allgemeinen Immobilien-Themen. ...mehr
Als mittelständische Hausverwaltung sind
wir seit 10 Jahren erfolgreich in Berlin tätig. Wir beherrschen die gesamte Klaviatur einer
professionellen Immobilienverwaltung und bieten unseren Mandanten eine technische und
kaufmännische Verwaltung auf hohem Niveau. Dabei verstehen wir die Mieter als Kunden unserer
Auftraggeber und begegnen ihnen in einem jederzeit offenen Dialog. Unser engagiertes Handeln
orientieren wir stets an den Belangen der Eigentümer. ...mehr